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Förderung Baumschnitt Baden-Württemberg 2026-2028
Der OGV bereitet einen Sammelantrag vor.
- Teilnehmen können Besitzer oder Pächter eines Streuobststücks im Außenbereich der Gemeinde Dettenheim. Gefördert werden fachgerechte Schnitte an Streuobstbäumen mit einer Stammhöhe (Boden bis niedrigster Leitast) von mindestens 1,40 m ab dem 3. Standjahr.
- In den 3 Jahren der Förderperiode ist mindestens1 Pflegeschitt je Baum durchzuführen,
der Pflegeschitt wird gefördert mit 18 EURO. Für den Organisations- und Verwaltungsaufwand erhebt der OGV davon 4 EURO, so dass 14 EURO je Schnitt an die Teilnehmer ausgezahlt werden.
- Der Antrag soll vor dem 15. Januar 2026 eingereicht werden. Die Förderschnitte verteilen wir gleichmäßig auf die 3 Förderjahre. Jährlich sollten also (mindestens) 1/3 der gemeldeten Bäume fachgerecht gepflegt werden.
- Im ersten Förderjahr 2026 werden Schnitte ab dem 1. Februar bis zum 15. April anerkannt.
- Verantwortlicher und Ansprechpartner beim OGV:
Rainer Oberacker, Friedrichstraße 53, 76706 Dettenheim
Tel. 07247-5086, streuobstantrag@ogv-liedolsheim.de
- Infornationen zum Förderprogramm auf den Seiten des Regierungspräsidiums